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BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 18.86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lebensmittelrecht - Kennzeichnungsverbot - Naturreinheit - Pflanzenschutzmittelrückstände
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.12.1984 - 21 2188/84
- BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 18.86
Papierfundstellen
- BVerwGE 77, 7
- NJW 1987, 2759
- NVwZ 1987, 975 (Ls.)
- DVBl 1987, 686
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 30.08.1995 - M 9 K 93.2530
Zusatzstoffe oder Rückstände von Stoffen in als natürlich oder naturrein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.10.1996 - I ZR 159/94
Naturkind - LMBG - Täuschung
Der normativ festgelegte Irreführungstatbestand des § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG sei gleichwohl, wie auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden habe, erfüllt (BVerwGE 77, 7 ff.); auf eine etwa abweichende Verkehrsauffassung im Sinne einer nicht völligen Rückstandsfreiheit komme es nicht an.Daß das Bezeichnungsverbot des § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG grundsätzlich unabhängig von der Menge der festgestellten Schadstoffe sowie deren Herkunft eingreift, hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 77, 7, 10 ff., 14 ff.) - zutreffend dem Wortlaut ("frei von Rückständen oder Schadstoffen"), der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift entnommen.
Der abstrakte Gefährdungstatbestand des § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG enthält danach einerseits mit den Begriffen "natürlich", "naturrein" und "frei von Rückständen oder Schadstoffen" normative Vorgaben, die einer Auslegung nicht zugänglich sind (so z.B. "naturreiner Honig" in der angeführten Entscheidung BVerwGE 77, 7 ff.), andererseits erfaßt er aber auch die Verwendung verwandter Begriffe, bei denen im Einzelfall festzustellen ist, ob der Verkehr sie im Sinne der Gesetzesbegriffe versteht.
- OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
Bestimmung des erstangerufenen Gerichts im Verhältnis England-Deutschland; …
Vielmehr ist für die Rechtspraxis immer noch die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 07. Juni 1984 - ... ./. ... - (abgedruckt in NJW 1987 Seite 2759) maßgeblich, in welcher der europäische Gerichtshof wie folgt ausführte:.